Schulorganisation + Schülerschaft


Schulorganisation

Unsere Schule ist eine Ganztagsschule im Umfang von 36 Wochenstunden.

Unterrichtszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:15 Uhr bis 14:35 Uhr
Freitag: 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr
Von Montag bis Donnerstag gibt es in der Schule Mittagessen.

Die Astrid-Lindgren-Schule gliedert sich in eine Aufnahme- und Beobachtungsstufe, Grund-, Mittel-, Haupt- und Werkstufe und hat eine Abteilung für Körperbehinderte. Es bestehen zurzeit 12 Klassen. Die Zusammensetzung der Klassen erfolgt altersbezogen und möglichst heterogen. Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderungen werden in Klassen ihrer Altersgruppe integriert.

Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts in Kursen, Kleingruppen und zeitlich be- grenzte Einzelförderung werden durch Personal mit unterschiedlichen Qualifikationen ermöglicht. Die individuelle Förderung durch die Klassenteams findet in kleinen Lerngruppen von max. 8 SchülerInnen statt.

In der Schule arbeiten Förderschullehrkräfte, Erzieherinnen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Zivildienstleistende, Freiwillige aus dem Sozialen Jahr und andere Integrationshelferinnen in einer Klasse zusammen. Unterricht und Erziehung erfolgen auf der Grundlage eines individuellen Förderplans für jede Schülerin und jeden Schüler und der Unterrichtsplanung, die in der Klasse und im Team abgesprochen werden.

Die Schule hat außer der Schulleiterin einen Konrektor, je eine Stufenleiterin für die Grund- /Mittelstufe und Haupt-/Werkstufe und eine Abteilungsleiterin für Körperbehinderte, deren Aufgabengebiet sich klassenübergreifend auf Beratung und Unterstützung bei der pädagogischen Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen erstreckt.

 

Schülerschaft

Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung körperliche und motorische Entwicklung. In den letzten Schuljahren besuchten zwischen 86 und 100 Schülerinnen und Schüler die Schule. Sie weisen unterschiedliche Behinderungsarten und Schweregrade einer geistigen Behinderung auf und sind häufig mehrfach behindert. Dazu zählen körperliche Behinderungen (Herzerkrankungen, fortschreitende Krankheiten, Anfallsleiden, Plegien, Bewegungseinschränkungen, bzw. Bewegungsunfähigkeit), Sprachbeeinträchtigungen, Sinnesschädigungen, Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen mit autistischen Syndromen, Entwicklungs- verzögerungen, Regressionen. Zu den häufigsten Behinderungsarten gehören Down-Syndrom, Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen auch aus dem autistischen Spektrum und Cerebralparesen. Der Anteil der körperbehinderten Schülerinnen und Schüler schwankte in den letzten Schuljahren zwischen 25 und 30%. Da bei den meisten unserer Schülerinnen und Schüler erhebliche Entwicklungsverzögerungenbestehen und sie kaum eine Chance haben, in ein Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Werkstatt für Behinderte einzutreten, besuchen sie die Schule mit entsprechender Schulpflichtverlängerung meistens bis zur Vollendung ihres 19. Lebensjahres (12. Schulbesuchsjahr).

 

Allgemeines zum Unterricht

Der Unterricht erfolgt auf Grundlage des Hessischen Schulgesetzes, der Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung und der Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare. Prävention, Integration und Rehabilitation sind unsere dort ausgewiesenen vorrangigen Ziele. Aufgabe der Schule ist es, geistig behinderte Kinder und Jugendliche zu befähigen, sich als Person zu verwirklichen, Umwelt zu erleben, sich in sozialen Bezügen zu orientieren, bei ihrer Gestaltung mitzuwirken und zur eigenen Existenzsicherung beizutragen.
Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindgren-Schule haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Ausgehend von einem individuellen Förderplan erhalten sie ein Bildungs- und Erziehungsangebot in sozialen Bezügen, das den Aufbau des Lebenszutrauens, die Entwicklung der Selbstständigkeit, die Umweltorientierung sowie die Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zum Ziel hat.
Anregung der Sinnestätigkeit und Aktivierung geistiger und körperlicher Anlagen bilden den Ausgangspunkt für Schwerpunkte einer individualisierenden und differenzierenden pädagogischen Förderung, für erzieherische Aspekte und lebenspraktische Bildung. Hierzu zählen ganzheitliche Vorhaben und Projekte, die jeder Schülerin und jedem Schüler Zugang zum gemeinsamen Lernen in der Gruppe ermöglicht. Ein systematischer Aufbau von Handlungsmustern und das Erkennen von Handlungsabläufen, z.B. beim Essen, Spülen, Kochen, Basteln oder Werken sind wichtige Anteile schulischer Bildung. Orientierung in der Wohn- und Lebensumwelt gehören ebenso zum schulischen Angebot, wie die Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten, die Bewegungs- und Verkehrserziehung, Form- und Farbwahrnehmung, Mengenerfassung und elementare Zuordnungen zu Ziffern und Zahlen, sachunterrichtlichen Themen, Basale Stimulation, Schwimmen etc. Viele Lernbereiche werden durch computergestütztes Lernen erweitert.

Schulvereinbarung

Schüler und Schülerinnen der Astrid-Lindgren-Schule haben ein Anrecht auf Akzeptanz ihrer Person und auf ein angenehmes und förderndes Lernklima, das auf den folgenden Leitzielen fußt:

  • Die Schule soll Lebensfreude vermitteln. Die Würde und Persönlichkeit der SchülerInnen ist zu achten und zu respektieren.
  • Die Schule erzieht zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenverantwortung.
  • Die Schule schafft Möglichkeiten zur sozialen Integration und bietet Möglichkeiten zur Entwicklung von Kommunikation.
  • Der Unterricht orientiert sich am individuellen Förderbedarf und garantiert eine differenzierende und individualisierende Förderung.

Die Umsetzung dieser Leitziele bedarf der engen Zusammenarbeit aller an Schule beteiligten Gruppen. Deshalb bilden deren Wünsche, Ideen, Vorstellungen und Forderungen die Grundlagen für die vorliegende Schulvereinbarung

DOWNLOAD: Schulvereinbarung

 

 

Informationen zum Stufenkonzept